Für regelmäßiges Tanzen
Monatsabo
- Anmeldung erforderlich (Stundenplan, Kursbuchung online)
- 6 Monate Mindestvertragslaufzeit
- 2 Monate Kündigungsfrist
- versäumte Stunden lassen sich nachholen
- weitere Bedingungen siehe „Anmeldebedingungen“
Profis (Azubis, Berufstänzer)
Für Profis | Preise (€) |
4 Stunden/Monat | 44 |
6 Stunden/Monat | 60 |
8 Stunden/Monat | 74 |
10 Stunden/Monat | 86 |
12 Stunden/Monat | 95 |
Flatrate | 161 |
Für gelegentliches Tanzen
Kartenabo
- Anmeldung erforderlich (Stundenplan, Kursbuchung online)
- 10er-Karte: 5 Monate gültig
- 20er-Karte: 7 Monate gültig
Profis (Azubis, Berufstänzer)
Für Profis | Preise (€) |
Einzelstunde | 14 |
10er | 115 |
20er | 200 |
Bitte beachten:
- Die Anmeldung für eine Stunde erfolgt über Fitogram, siehe “Stundenplan” -> “Kursbuchung online”, Zahlung vor Ort
- Beim Nicht-Kommen ist eine unkomplizerte Stornierung (ebenfalls über Fitogram) erforderlich!
- Kartenzahlung ab 49 Euro!
Anmeldebedingungen
Für alle Neuverträge gelten ab 01.03.2017 neue Bedingungen. Dein bestehender „alter“ Vertrag mit der Dance Station ist davon nicht betroffen – erst wenn Du Deinen Vertrag ändern solltest (z.B. die monatlichen Stundenanzahl änderst), gelten auch für Altverträge dann folgende neue Bestimmungen:
Vertragslaufzeit & Kündigung
- unbefristete Vertragslaufzeit, jedoch mindestens 6 Monate (Mindestvertragslaufzeit)
- 2 Monate Kündigungsfrist (zum Monatsende)
- Änderungen am Vertrag sind bis zum 15. des jeweiligen Monats für den Folgemonat möglich
- Stunden aus einem Vertrag sind nicht übertragbar
Zahlungsmodalitäten
- Die Unterrichtsgebühren werden in vereinbarter Höhe am Anfang des Monats per Lastschriftverfahren bezahlt (Kontoeinzug)
Unterricht
- Kurse finden ein- oder mehrmals die Woche statt
- Die Unterrichtsstunden dauern zwischen 60, 75 und 90 Minuten
- In den Ferienzeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen kann ein eingeschränktes Programm erfolgen
- Änderungen des Stundenplans oder des Lehrkörpers behält sich die DANCE STATION vor
Versäumte Stunden
- Stunden die versäumt wurden, können innerhalb von zwei Monaten nachgeholt werden
- Nach Ablauf der Kündigungsfrist verfällt der Anspruch auf Nachholung versäumter Stunden
- In Absprache und nach Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Gültigkeit der versäumten Stunden verlängert werden
Sonstiges
- Für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen kann keine Haftung von der DANCE STATION übernommen werden
- Das Tragen von Straßenschuhen in den Tanzstudios ist untersagt